Einkaufsbedingungen
§ 1 Vertragsabschluß
Bestellungen erfolgen auf der Grundlage dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Besteller ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese allgemeinen Einkaufs- bedingungen gelten auch für alle nachfolgenden Bestellungen oder Vertragsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Besteller. Wird der Auftrag des Bestellers nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zugang schriftlich bestätigt, ist dieser zum Widerruf berechtigt. Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind verbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der nachträglichen Bestätigung durch ein kauf- männisches Bestätigungsschreiben des Bestellers. Mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sollen ebenfalls schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Preise, Versand, Verpackung
Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus. Kosten für Verpackung und Transport sowie für Zollformalitäten und Zoll sind in diesen Preisen enthalten. Versandanzeigen, Frachtbriefe, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz haben unsere Bestellnummer zu enthalten. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten frei vereinbartem Anlieferort. Die Rücknahmeverpflichtung für Verpackungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 3 Rechnungserteilung und Zahlung
Rechnungen sind mit allen vereinbarten Angaben und Unterlagen, mangels Vereinbarung mit den üblichen, nach erfolgter Anlieferung einzureichen. Nicht ordnungsgemäße Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als bei uns eingegangen. Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Wege und zwar bis zu 14 Tage nach Lieferung/Leistung und Rechnungseingang mit 3% Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen netto. Maßgeblich für den Beginn der Zahlungsfristen ist der jeweils spätere Zeitpunkt.
§ 4 Liefertermine, Lieferverzug, höhere Gewalt
Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgeblich für die Einhaltung ist der Wareneingang am vereinbarten Anlieferort. Erkennt der Lieferant, dass ein vereinbarter Termin aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann, so hat er dies dem Besteller unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung von ihrer Leistungspflicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtung den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Sollte der Besteller an der Lieferung aufgrund der Verzögerung kein Interesse mehr haben, ist der Besteller nach vorheriger Ankündigung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Lieferverzuges ist der Besteller zur Geltendmachung von Schadensersatz und/oder Rücktritt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Bei früherer Anlieferung als vereinbart behält es sich der Besteller vor, eine Rücksendung auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei dem Besteller auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Für die Zahlung gilt allein der vereinbarte Liefertermin. Teillieferungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert.
§ 5 Haftung für Mängel
Offensichtliche Mängel der Lieferung, nämlich Mengenabweichungen und offensichtliche Transportschäden, werden durch den Besteller angezeigt, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Die Rüge gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen nach Eingang der Lieferung erfolgt. Andere Mängel sind binnen 5 Kalendertagen nach ihrer Entdeckung zu rügen. Die Parteien sind sich einig, dass eine Rüge auch unter der Geltung des UN-Kaufrechts ordnungsgemäß erhoben ist, wenn der Besteller dem Lieferanten mitteilt, dass das Produkt mangelhaft sei. Eine ausführliche Darlegung der Gründe für die Nichtverwendbarkeit wird der Besteller jedoch auf Nachfragen des Lieferanten in angemessener Frist nachreichen. Der Lieferant garantiert, dass seine Produkte die vereinbarte Beschaffenheit haben, insbesondere die vom Besteller geforderten Spezifikationen enthalten. Änderungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Abstimmung. Die gesetzlichen Ansprüche wegen Mängeln einschließlich Schadens- und Aufwendungs- ersatzansprüche stehen dem Besteller ungekürzt zu. Kommt der Lieferant dem Verlangen nach Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht spätestens binnen 10 Arbeitstagen nach, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Sofern die gelieferten Produkte in einem Endprodukt Verwendung finden, das an einen Verbraucher verkauft wird, steht dem Besteller im Falle einer Inanspruchnahme durch seine Abnehmer aufgrund der §§ 478, 479 BGB ein Regressanspruch in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften gegen den Lieferanten zu. Für Umfang, Inhalt und Verjährung gelten §§ 478, 479 BGB entsprechend. Reklamationsverfahren = LBA (Lieferantenbeanstandung) Sobald die gelieferten Produkte vom Besteller reklamiert wurden, kann der Besteller die Artikel „unfrei“ retournieren.
§ 6 Produkthaftung und Haftpflichtversicherungsschutz
Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, den Besteller insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Besteller und Lieferant werden sich bei der Rechtsverteidigung gegenseitig unterrichten und unterstützen. Der Lieferant verpflichtet sich, eine angemessene Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen.
§ 7 Schutzrechte und Haftung für Rechtsmängel
Der Lieferant sichert zu, dass sämtliche Lieferungen frei von Rechten Dritter sind und insbesondere durch die Lieferung und Benutzung der Liefergegenstände Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter im Land des vereinbarten Ablieferungsortes und - soweit dem Lieferanten bekannt - des beabsichtigten Verwendungslandes nicht verletzt werden. Der Lieferant stellt den Besteller und seine Kunden von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechts- verletzungen frei und trägt alle Kosten, die dem Besteller in diesem Zusammenhang entstehen. Im Übrigen gelten für sonstige Ansprüche wegen Rechtsmängeln die Regelungen zur Haftung für Mängel gem. §5 dieses Vertrages.
§ 8 Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich alle Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Insbesondere sind sie verpflichtet alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Konstruktionsskizzen, Modelle, CAD-Daten und sonstige Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten darf ihr Inhalt nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages unbegrenzt fort, ebenso gilt sie für den Fall, dass ein Vertrag nicht zustande kommt. Erhaltene Unterlagen sind nach dem Ende der Geschäftsbeziehung unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.
§ 9 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Bestellers, sofern sich aus der Auftragsbetätigung nicht etwas anderes ergibt. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht sowie die gültigen EU Konformitätserklärungen. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit daneben eine andere Sprache verwendet wird, hat der deutsche Wortlaut Vorrang. Diese Bedingungen finden für den Rechtsverkehr mit Unternehmern Anwendung. Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Lieferant ist nicht berechtigt ohne vorherige schriftliche Zustimmung den Auftrag oder wesentliche Teile des Auftrags an Dritte weiterzugeben oder aber Forderungen außerhalb eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes abzutreten. Stellt der Lieferant die Zahlungen ein, wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet oder wird ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren über das Vermögen des Lieferanten eingeleitet, so ist der Besteller berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Laden Sie hier unsere AGB's in PDF-Format herunter: